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Richtlinien zur Teilnahme bei unseren Schiesskursen

Der Schiesssport ist ein faszinierender Sport. Es geht nicht darum, dass es laut ist und qualmt. Vielmehr geht es um das hier und jetzt. Du kannst noch solange zielen, der Schuss verfehlt den Punkt wo du hingezielt hast. Wenn du abgedrückt hast, dann ist das Geschoss schon auf dem Weg. Du kannst es nicht rückgängig machen. Beim nächsten versucht du es besser zu machen.

Als Ausbilder und Schiessinstruktor möchte ich dir die Faszination des Schiesssport näher bringen. In der Regel sind es fünf bis sechs Teilnehmende pro Kurs. Meine Sicherheitsstandards sind hoch. Das belegen auch die Feedbacks meiner Kursteilnehmenden. Damit auch du dich während dem Kurs sicherfühlen kannst und ich mich ganz auf dich und die Gruppe konzentrieren kann, gibt es einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit du an den Kursen teilnehmen kannst.

Welche Voraussetzungen braucht es für eine reibungslose Teilnahme?

Wer kann, wer nicht?

  1. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Obergrenze gibt es eigentlich nicht. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Personen bis 60 Jahren, mit jüngeren Teilnehmenden gut mithalten können. Wenn du älter bist als 60, aber dich körperlich wie auch geistig fit hältst, dann geht das natürlich auch. Wichtig ist, dass du bis zu vier Stunden am Stück stehen kannst.
  2. Wenn du schon 16 Jahre alt bist, kannst du ebenfalls teilnehmen, sofern beim ersten Kurs ein Elternteil von dir während der ganzen Dauer des Kurses anwesend ist.
  3. Du bist nicht wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft. Um dies zu belegen, muss du am Kurstag einen aktuellen Strafregisterauszug vorlegen. Dieser wird vom Schiesshallenbetreiber und mir am Kurstag kopiert. Wurdest du wegen eines anderen Verbrechen oder Vergehen verurteilt, kontaktiere mich bitte. Wir finden eine Lösung. Bist du bereits Mitglied im TSB oder Swiss Shooting Range, dann musst du keinen Strafregisterauszug vorlegen.
  4. Wenn du alleinige/e Staatsbürger/in von Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Türkei, kannst du leider nicht an den Kursen teilnehmen. (siehe Schweiz. Waffengesetz, Bestimmung TSB Birmensdorf (siehe Nutzungsbestimmung 1.1.1). Es gibt keine Ausnahmen.
  5. Wenn wir dich charakterlich oder mental für die Kurse ungeeignet halten, lassen wir dich zu den Kursen nicht zu.
  6. Gefährdest du während des Kurse dich oder andere Anwesende, oder ist wegen deiner unsicheren Waffenhandhabung die Sicherheit gefährdet, kannst du vom Kurs ausgeschlossen werden.
  7. Zu guter Letzt, benötigst du eine gültige Privathaftpflichtversicherung über CHF 5 Mio.

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