Allgemeine Geschäftsbedingungen von schiesskurs.ch

1.   Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der 2protect GmbH, nachfolgend schiesskurs.ch genannt und den Kursteilnehmenden, nachfolgend Kursteilnehmer genannt.

2.   Teilnahmebedingungen

  1. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen 18 Jahre. Die Teilnahme ab 16 Jahren ist möglich, bei aktiver Teilnahme eine Erziehungsberechtigten.
  2. Wer wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft ist, wird nicht zu den Kursen zugelassen. Einen Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate, oder Waffenerwerbsschein, nicht älter als 6 Monate muss vor dem Kursbeginn vorgelegt werden.
  3. Staatsbürger von Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Türkei sind am Kurs nicht zugelassen (siehe Schweiz. Waffengesetz. (Stand April 2024)

3.   Kurs Ausschluss

  1. Kursteilnehmer, die falsche Angaben machen, relevante Tatsachen verschweigen, die Sicherheit aller Anwesenden gefährden oder sich ungebührlich verhalten, können sofort vom Kurs ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  2. Kursteilnehmer ist es strikte untersagt unter Einfluss von Medikamenten, welche die Sicherheit der Kursteilnehmer und Instruktor gefährden, Betäubungsmittel oder Alkohol zu stehen. Verdachtsfälle führen zum sofortigen Kursausschluss.

4.   Vertrag

Kursanmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag über einen Kurs kommt nach fristgerechter Anmeldung und durch Bestätigung bzw. Rechnungsstellung durch schiesskurs.ch zustande. Die Anmeldung verpflichtet den Kursteilnehmer zur Teilnahme am gesamten Kurs. Jede Kursanmeldung, auch auf der Warteliste, ist verbindlich.

5.   Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr muss im Voraus beglichen werden. Verschiedene online Zahlungsmöglichkeiten (TWINT, Mastercard, Visa, Postfinance) sowie Vorauskasse per QR-Rechnung für die Schweiz und Banküberweisung vom Ausland sind möglich. Der geschuldete Betrag ist bis spätestens 2 Tagen nach Buchungseingang zu begleichen. Teilzahlungen sind ausgeschlossen.

6.   Kursverschiebung / Kursabsage

Muss der Kurs aus Gründen (z.B. Schliessung Schiesskeller, kantonale oder nationale Verordnungen), die nicht durch schiesskurs.ch verschuldet sind, verschoben werden, wird ein Verschiebedatum festgelegt. Ist es dem Kursteilnehmer nicht möglich, an diesem Verschiebedatum teilzunehmen, kann er seine Anmeldung nach Punkt 7 stornieren.

Wird der Kurs durch schiesskurs.ch abgesagt, ohne ein Ersatztermin anzubieten, werden die Kurskosten zu 100% zurückerstattet.

7.   Nichterscheinen / Rücktritt

Widerruft ein Kursteilnehmer seine Kursanmeldung und tritt dadurch vom Vertrag zurück oder erscheint nicht zum Kurs, wird Kursgebühr wie folgt zurückerstattet:

  1. 90% der Kursgebühr bei Absage länger als 21 Tagen vor Kursbeginn;
  2. 50% der Kursgebühr bei Absage innerhalb von 21 bis 10 Tagen vor Kursbeginn;
  3. 0% der Kursgebühr bei Absage innerhalb von 9 bis 0 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen;
  4. Sollte die Kursgebühr nach der verbindlichen Anmeldung nicht einbezahlt worden sein und der Teilnehmende bleibt dem buchten Kurs unentschuldigt fern, ist die Kursgebühr trotzdem geschuldet;
  5. Ein kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist möglich, wenn der Kursteilnehmer eine Ersatzperson verbindlich stellt;
  6. Abweichungen dieser Regeln sind in der Kursausschreibungen beschrieben;

8.   Aufnahmen von Foto- und Filmaufnahmen

Aufnahmen (Foto/Film) sind während den Kursen verboten.

9.   Hausordnung / Inhalte

Der Kursteilnehmer hat sich an die geltenden Hausordnungen der Schiesshallenbetreiber sowie an die Weisungen der Kursleitung zu halten.
Inhalt und Dauer der Kurse sowie die Auswahl der Instruktoren werden durch schiesskurs.ch bestimmt. Die Kurszeiten werden durch schiesskurs.ch bekannt gegeben.

10.Versicherung und Haftung

  1. Die Benutzung der Einrichtungen der jeweiligen Infrastrukturen, erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung, einer Krankheit, Diebstahls oder Beschädigung von Wertsachen ist jegliche Haftung gegenüber schiesskurs.ch oder der Kursleitung ausgeschlossen.
  2. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, eine gültige Privathaftpflicht-Versicherung, mit einer Deckung von min. 5 Mio. zu besitzen.
  3. Der Kursteilnehmer muss gegen Unfall (NBU/NBUV) versichert sein (i.d.R. durch die Arbeitgeberin).

11.Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der 2protect GmbH in Zürich.

Zürich, 1. April 2024